Das Landgericht München I hat in einem Urteil vom 11.10.2019 (Aktenzeichen 12 O 19288/17) zu der Frage Stellung genommen, wie mit Einwilligungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen umzugehen ist. Hintergrund der Entscheidung ist die Verwendung von Klauseln in einer Online-Datingplattform. Die verwendeten Klauseln wurden von einem Verbraucherverband beanstandet und der gerichtlichen Klärung zugeführt. Es ging um folgende Klauseln: 1. „Der Nutzer erkennt an und stimmt dem ausdrücklich zu, dass (die Plattform) zur Erleichterung des Einstiegs für neue Nutzer in die Plattform und zur Unterstützung der Kommunikation zwischen den Nutzern, Nachrichten im Namen des Nutzers verschicken kann.“ 2. „Mit der Registrierung bei …